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Pech gehabt?
Was Sie zuerst tun sollten
Sichern Sie die Unfallstelle und informieren Sie die Polizei (Telefon 110). Soweit notwendig und möglich, leisten Sie anderen Unfallbeteiligten erste Hilfe.
Tauschen Sie mit dem Unfallverursacher die notwendigen Daten für die Schadenregulierung aus. Nutzen Sie dafür das standardisierte Formular des Europäischen Unfallberichts, das Sie bei Ihrem
Autohaus erhalten. Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug noch fahrbereit und betriebssicher
ist oder nicht:
Benachrichtigen Sie Ihr Autohaus so schnell wie möglich, im Idealfall noch vom Unfallort aus! Lassen Sie sich weder vom Unfallgegner noch von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners noch von der Polizei zu nachteiligen Aussagen oder Verhaltensweisen drängen. Der Unfallgegner und dessen Versicherung können aus naheliegenden Gründen keine unabhängigen Ratgeber für Sie sein.
Ihr Autohaus hilft Ihnen jederzeit schnell und unkompliziert bei der Organisation der jeweils notwendigen bzw. Ihnen zustehenden Hilfe:
- Fachgerechtes Bergen/Abschleppen
- Eventuelle Notreparatur
- Eventuell notwendige Heimreise/Hotelübernachtung
- Vermittlung eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen
- Fachgerechte Unfallreparatur
- Mietwagen zu marktgerechten Tarifen
- Vermittlung eines sachkundigen Rechtsbeistandes mit Erfahrung im Verkehrsunfallrecht
Gehen Sie auf Nummer Sicher - Praxistipps
Zum Teil wird versucht, den Unfallgeschädigten dazu zu bewegen, sich beispielsweise in die Vertrauenswerkstatt eines Versicherers zu begeben. Fast alles, was angeboten wird, klingt gut, aber hier ist in jedem Fall Vorsicht angeraten. Bei der Reparatur in einer Vertrauenswerkstatt des Versicherers handelt es sich eben nicht automatisch um Ihren Vertrauensbetrieb. Für Sie ist nicht feststellbar, ob der Vertrauensbetrieb des Unfallgegeners auch die Reparaturvorgaben des Herstellers sämtlich beachtet. In diesem Zusammenhang sollten Sie stets daran denken, dass die Wartung und Reparatur in Ihrem Vertrauensbetrieb bestmöglichen Werterhalt garantiert. Oft wird durch die Gegenseite auf Ihr Recht verzichtet, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten. Stattdessen wird ein hauseigener Sachverständiger empfohlen. Von unabhängiger Schadenfeststellung kann daher oft nicht die Rede sein. Achten Sie darauf, dass der Ihnen überlassene Mietwagen auch der Fahrzeugkategorie entspricht, die Ihnen zusteht. Denken Sie daran, dass Sie das Recht auf anwaltliche Beratung besitzen.
Fazit:
Wenn Sie die komplette Schadenabwicklung allein dem leistungspflichtigen Versicherer des Unfallgegners überlassen, bleiben oft hr Recht und Ihnen zustehende Ansprüche unberücksichtigt oder erden zumindest nicht in vollem Umfang erfüllt. Der beste Rat ist daher: Kümmern Sie sich selbst um die Regulierung hres Unfallschadens und nutzen Sie die Hilfe, die Ihr Autohaus hnen bieten kann. Achten Sie darauf, dass Sie 100% des Ihnen zustehenden Ersatzes erhalten. Berücksichtigen Sie stets, dass jeder Schadenfall anders gelagert ist. Nur mit Kenntnis der aktuellen Rechtslage können Sie in der Regel vollständigen Schadenersatz durchsetzen.





